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Zur Geschichte der Peter-Warschow-Sammelstiftung

 

Die Peter-Warschow-Sammelstiftung wurde mit folgendem Wortlaut im Testament des 1486 verstorbenen Bürgermeisters Peter Warschow zu Gunsten von vier Handwerksgilden gegründet und gehört somit zu den ältesten Stiftungen der Stadt Greifswald:

 

„In Gottes Namen, Amen.

Ich, Peter Warschow Bürgermeister von Greifswald, gesund an meinem Leib, Sinnen und Verstand, das Gott der Allmächtige gelobt sei, bin zu der Erkenntnis gekommen, dass der Menschen Tage kurz sind und der Tod gewiss, nicht wissend wann die Stunde des Todes kommt, verfasse ich gegenwärtig mein Testament und letzten Willen in der folgenden Weise.

 

So gebe ich um der Seligkeit meiner Eltern, meiner Ehefrau und auch meiner Seele willen mein Erbe mit IV Morgen Acker und einem Garten für arme Jungfrauen in der folgenden Weise, so dass meine Testamentarien und auch die vier Alterleute der Gewerke, nämlich Schmiede, Schuhmacher, Schneider und Pelzer vollkommene Macht haben sollen.

 

Die Alterleute sollen darüber wachen, dass die Einnahmen aus Pachten ehrlichen bedürftigen Menschen der Stadt zugewandt werden. Weiterhin sollen von dem jährlichen Gelde IV Mark sundisch für eine Collation einbehalten werden. Während der Abhaltung dieser Collation ist Rechenschaft zu halten, wozu das Geld gegeben ist und wem es gegeben ist."

 

Diese im Testament verfügte Collationsveranstaltung wird bis in die heutige Zeit traditionell einmal jährlich ausgerichtet. Es ist nicht nachweislich überliefert, ob in den 528 Jahren des Bestehens der Stiftung Jahr um Jahr Rechenschaft gehalten wurde, vielmehr ist davon auszugehen, dass in Zeiten lang  dauernder Kriege und z. B. der Schwedenherrschaft das Stiftungsgeschehen ruhte, entscheidend ist aber, dass das Grundvermögen über alle Zeit bestehen blieb.

 

Nach diesen Grundsätzen ist dann die Stiftung im wesentlichen bis zum Jahr 1951 verwaltet worden. Um die Jahrhundertwende betrug das Vermögen 20 pommersche Morgen Acker und 8.361 Mark Barkapital. Die Pacht bzw. Zinseinnahmen sind mit 1.063,78 Mark beschrieben. (1 Pommerscher Morgen entspricht 6550 m2)

  

1952 wurde die Peter–Warschow–Stiftung mit vier weiteren Stiftungen zusammengelegt und 1956 mit den dann noch bestehenden Stiftungen, Conventen und Hospitälern. Lediglich die Johanna-Odebrecht-Stiftung ist eine selbständige Stiftung geblieben.

 

Insgesamt sind 72 Einzelstiftungen in die Peter-Warschow-Sammelstiftung eingegangen. Viele dieser Stiftungen waren selbständig, jedoch auf Grund ihres verbrauchten Vermögens nicht mehr erhaltensfähig. Den größten Anteil am Grundvermögen bilden die Hospitäler St. Georg und St. Spiritus. Beide weisen Grundbesitz von mehreren tausend Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, teilweise als gemeinsame Eigentümer Stiftung und Stadt Greifswald aber auch Alleineigentum aus. 

 

Die Hospitäler sind vom Kloster Eldena gegründete wohltätige Anstalten, die im Laufe der Zeit durch fromme Stiftungen in den Besitz großen Vermögens zahlreicher Renten und Hebungen gelangt sind, aber auch viele Häuser Wiesen und Grundstücke. Seit dem 14. Jahrhundert erwarben die Hospitäler nun auch ganze Landgüter und Dörfer. Den ersten größeren Besitz erlangte  St.Spiritus im Jahre 1280 durch den Erwerb zweier westlich von Greifswald gelegener  Hägerhufen (1 Hägerhufe entspricht 60 pom. Morgen), aus denen später das 150 ha große Hospitalgut Heilgeisthof hervorgegangen ist. Dasselbe ist noch heute das einzige Gut, dass im alleinigen Besitz der Stiftung ist. Während an den übrigen Landgütern die Stadt Greifswald ein Mitbesitzrecht, teils von Anfang an, teils späterhin erworben hatte.

 

Als Besitzerin ehemaliger fürstlicher Stutereigehöfte hatte die Stadt von zahlreichen anderen Gütern, an denen teilweise auch die Hospitäler Anteil hatten, gewisse Dienste, Pächte und besonders Haferbede zu fordern. (Bede = eine Steuer, die vom Landesherren erhoben wurde; es gab mehrere Termine innerhalb eines Jahres, an denen die Bede abgeliefert werden musste. Je nach Art des Dienstes oder der zu entrichtenden Produkte hieß diese auch Baubede, Bierbede, Kuhbede, Küchenbede usw.) Mehrmals musste die Stadt Hospitalgüter, die durch Kriege oder Naturgewalten zerstört waren, allein wieder aufbauen. Da die Hospitäler zu deren Wiederherstellung außerstande waren.

 

Das alles führte zu immer verwickelteren Rechtsverhältnissen und zunehmenden Unzuträglichkeiten.

 

Nach der Reformation wollte die Stadtverwaltung schließlich die Anteile der Hospitäler ganz einziehen, da ein derartiger Reichtum nicht mit den religiösen Grundsätzen eines Hospitals vereinbar sei. Dem widersetzten sich aber die damaligen Landesfürsten, die das, was einst zu frommen Zwecken gegeben sei, nun auch hierfür verwandt wissen wollten. Schließlich einigte man sich dahin, dass eine Reihe von Gütern der Stadt zu zwei Drittel und den Hospitälern zu einem Drittel Anteil gehörten.

 

Durch einen größeren Landtausch hat die Stadt Greifswald ihren Zweidrittelanteil an den sieben Höfen in Sanz gegen einen Grundbesitz des Hospitals von 126,15 ha in der Stadtfeldmark, den die Stadt dringend zu ihrer Erweiterung benötigte, abgetreten. Somit gehörte nun auch neben Heilgeisthof die Gemarkung Sanz dem Hospital.

 

Nach 1945 wurden die Güter enteignet und in Volkseigentum überschrieben.

Erst nach der Wiedervereinigung konnten die Vermögensansprüche durch Rückübertragung wieder in das Eigentum zurückgeführt werden.

 

Von nun an wurde das Vermögen der Stiftung wieder selbst verwaltet.

 

Der Besitz an Grundvermögen erstreckt sich von Nordvorpommern bis Ostvorpommern. So gelegen in Neu-Negentin, Jeeser, Jager, Kirchdorf, Dömitzow, Oberhinrichshagen, Stahlbrode und Brook. Die Stiftung verfügt über 3000 ha Grundbesitz im gemeinsamen Eigentum mit der Stadt Greifswald im besagten Umland, über 860 ha Wald ebenfalls gemeinsam Stadt und Stiftung und über ein Alleineigentum in den Ortslagen Sanz und Heilgeisthof mit gesamt 700 ha.

 

In diesen beiden Orten sind fast ausschließlich Erbbaurechte an die ehemaligen Mieter der Wohnhäuser vergeben. Erbbaurecht bedeutet, dass Grund und Boden Eigentum des Vergebers bleibt und das Gebäude in das Eigentum des Erbbauberechtigten übergeht. Diese Möglichkeit war für viele Bewohner eine sehr günstige Voraussetzung, die Häuser in denen sie wohnten zu erwerben. So hat die Stiftung 39 Erbbaurechte außerhalb von Greifswald vergeben.

 

Der Identitätsanteil der Stiftung ist aber in der Stadt Greifswald zu finden.

 

- Johann-Stelling-Strasse:

  64 altersgerechte Wohnungen St. Georg 1924-26

  2000-2001 grundsaniert

 

- Lange Strasse 43:

  8 Wohnungen

  2003 völlig neu gestaltet

 

- Lange Strasse 45:   

  6 Wohnungen

  1999 Neubau

 

- Rotgerberstrasse 12-15:

  14 Wohnungen

  2005 Umbau

 

- Caspar-David-Friedrich-Straße 1:

  4 Wohnungen

  2006 Neubau des Stiftungshauses

 

- Brinkstraße 20

  5 Wohnungen Stephanie Convent

  2008 Sanierung

  

- Straße des Friedens 13-15:

  23 Wohnungen 

  2013 - 2014 Neubau

 

Der Zweck der Stiftung wird maßgebend durch die Unterstützung altersgerechter Wohnanlagen verwirklicht. Einwohner der Hansestadt Greifswald, die das Rentenalter erreicht haben, können Aufnahme in den Einrichtungen der Stiftung finden. Das gleiche gilt für Personen, die infolge Invalidität berufsunfähig geworden sind. Die Stiftung ist geprägt durch die selbstlose Unterstützung von bedürftigen Menschen.

 

Zum Vorstand gehören:

Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Vorsitzender,

vier Altermänner - die Obermeister der Handwerkerinnungen Bäcker, Schmiede, Schuster, Maurer, ein oder zwei sachkundige Bürger auf dem Gebiet Finanzen und Recht,

ein Geschäftsführer.

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